Allgemeine Geschäftsbedingungen Tierpension Assmann

HUNDE + KATZENHOTEL
Tierpension Assmann

AGBs

Aufnahmebedingungen

  1. Das Anmeldeformular muss vor Aufnahme ausgefüllt werden, und wird bei der Tierpension Assmann hinterlegt.
  2. Die angegebenen Preise verstehen sich kalendertäglich und pro Tier.
  3. Der Buchungstermin ist einzuhalten oder muss zeitnahe abgesagt werden.
  4. Anzahlungen sind nicht erstattungsfähig.
  5. Ein Floh- und Zeckenschutz wird vor dem Aufenthalt empfohlen.
  6. Futter ist im Preis inklusive. Sollte ihr Tier ein spezielles Futter benötigen, so ist dies inklusive Futterplan mitzugeben. Dies hat keinen Einfluss auf den Preis.
  7. Der Tierbesitzer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung und Veröffentlichung von Film- und Fotoaufnahmen. Der Tierbesitzer verzichtet auf jegliche Vergütung.
  8. Sollte ihr Tier Medikamente benötigen, so sind ausreichend Medikamente sowie ein Medikamenten-Plan mitzugeben.
  9. Sollte ihr Tier aggressives Verhalten aufzeigen oder beim Tierschutz bekannt sein, muss uns dies zwingend vor Aufenthalt mitgeteilt werden.
  10. Das Tier muss bei der Aufnahme frei von ansteckenden Erkrankungen sein. Verhaltensaufälligkeiten sowie jegliche Erkrankungen sind die bei der Buchung mitzuteilen.
  11. Sollte ihr Tier erkranken wird schnellst möglich der Tierarzt aufgesucht, die Kosten hierfür trägt der Besitzer.
  12. Sollte ihr Tier trotz sorgfältiger Aufsicht abhanden kommen oder ableben, ist die Tierpension Assmann hierfür nicht haftbar zu machen.
  13. Der Tierhalter verpflichtet sich das Tier umgehend nach Ablauf der Betreuungszeit persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abzuholen. Sollte dies trotz mehrmaliger Aufforderung nicht der Fall sein, ist die Tierpension berechtigt das Tier im Tierheim oder im Tierschutz zur Vermittlung unterzubringen.
  14. Unseren Hol- und Bringservice Zeiten sind täglich von 12:00 - 14:00 Uhr. In dieser Zeit muss jemand vor Ort sein. Sollten die Zeiten mal variieren ist dies nur nach vorheriger Absprache möglich.
  15. Bei der Hundehaltung handelte sich ausschließlich um Pärchenhaltung. Sollte der Besitzer keine Pärchenhaltung wünschen so ist dies ausdrücklich mitzuteilen.
  16. Bei der Pärchenhaltung der Hunde sowie die Unterbringung von Katzen im Katzenhaus ist ein aktueller Impfschutz Vorraussetzung.
  17. Die Tierpension Assmann ist berechtigt die Aufnahme bei nicht aktuellen Impfschutz zu verweigern.
  18. Bei der Zwingerhaltung fällt von Oktober bis April eine Heizpauschale von 1,50 € pro Tag an.
  19. Im Katzenhaus muss auf der Transportbox ein Bild ihres Tieres sowie der Familienname des Tierbesitzers notiert sein.
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